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Die Gesundheitsförderung, die Sie jetzt gerade brauchen
..denn durch eine erfolgreiche Implementierung der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) werden Gesundheitszustand und Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiternden gestärkt.
Forscher der Stanford Universität in Kalifornien haben errechnet, dass etwa 30 % aller Beschäftigten aufgrund gesundheitlicher, sozialer oder psychischer Probleme in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit um jeweils etwa 25 % eingeschränkt sind (Stanford-Formel).
Durch Leistungseinschränkungen und Krankheitsfehltage erhöhen sich die Krankheitsfolgekosten. Agieren Sie vorausschauend, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter proaktiv zu fördern.
Ein gesunder und zufriedener Mitarbeiter ist die Basis für ein gesundes Unternehmen.
„Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“ (aus §4 Arbeitsschutzgesetz)
Gesundheitliche Gefährdungen abzuwehren, steht im Interesse eines jeden Arbeitgebers. Dies ist aber auch eine gesetzliche Pflicht. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5) ist jeder Arbeitgeber aufgefordert, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter! Wir unterstützen Sie!
hält Ihre Mitarbeiter gesund und leistungsstark
Im Beratungsgespräch mit unseren Fachleuten wählen Sie das für Ihr Unternehmen passende Betriebsfitness-/Wellness-Paket.
Als Einzelperson können Sie Ihren Kurs hier direkt online buchen.
Sie können sich selbst, Ihr Unternehmen telefonisch oder online ganz bequem anmelden. Hierüber können Sie sich und Ihre Mitarbeiter:innen registrieren.
Wir sprechen persönlich mit Ihnen Termine ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter wissen, wie sie direkt loslegen und das Benefit nutzen können.
Ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung unserer Fachkräfte bildet die Grundlage dafür, dass unsere Kund:innen effektiv in Ihrer Entscheidung und Entwicklung unterstützt werden. Ein durchdachtes Auswahlverfahren sichert die hohe Qualität unserer Business Coachings.
Eine Gesundheitsförderung nach § 20 wird von den Krankenkassen bezuschusst.
THL-Consulting vermittelt Unternehmen auch Kurse nach § 20, die von den Krankenkassen bezuschußt werden. Ist ein solcher Kurs gewünscht, wird Sie unser Team im Vorfeld darüber beraten.
Das kommt immer auf den Kurs und auf den Wunsch des Kunden an. Freie Kurse können flexibel über eine Laufzeit gebucht und verlängert werden. Voraussetzung ist immer die Verfügbarkeit des Fachpersonals zum gewünschten Zeitpunkt.
Kurse werden in der Relgel in den Räumlichkeiten unserer Kooperationspartner angeboten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können einige Kurse auch direkt beim Kunden vor Ort im Unternehmen stattfinden.
Kurse, die von den Krankenkassen bezuschußt werden, können i.d.R. vor Ort im Unternehmen stattfinden.
Ihre Rechnung erhalten Sie nach der Auftragserteilung. Das Zahlungsziel, welches wir Ihnen einräumen, entnehmen Sie bitte der Rechnung.
Die Rechnungssumme ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn des Kurs/Coachings an THL-Consulting zu überweisen. Anderenfalls kann der Kurs/das Coaching nicht stattfinden.
THL-Consulting stellt die Leistungen dem Kunden in Rechnung, der diese innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen hat.
Zuschüssen von der Krankenkasse sind direkt mit den Kassen abzurechnen.
Wir beraten Sie ausführlich über unsere Dienstleistung!