Betriebliche Gesundheitsförderung

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Die Gesundheitsförderung, die Sie jetzt gerade brauchen

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Betriebliche Gesundheitsförderung


Fördern Sie die Gesundheit ihrer Mitarbeiter!


..denn durch eine erfolgreiche Implementierung der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) werden Gesundheitszustand und Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiternden gestärkt.

Forscher der Stanford Universität in Kalifornien haben errechnet, dass etwa 30 % aller Beschäftigten aufgrund gesundheitlicher, sozialer oder psychischer Probleme in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit um jeweils etwa 25 % eingeschränkt sind (Stanford-Formel).
Durch Leistungseinschränkungen und Krankheitsfehltage erhöhen sich die Krankheitsfolgekosten. Agieren Sie vorausschauend, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter proaktiv zu fördern. 


Ihre Vorteile für das Unternehmen


  • Stärkung der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter
  • Steigerung der Zufriedenheit und somit gesteigerte Motivation und Leistungsfähigkeit
  • Verbesserung des Arbeitsklimas
  • Bindung motivierter Mitarbeiter
  • Förderung der Arbeitsqualität
  • Steigerung der Attraktivität Ihres Unternehmens




Ein gesunder und zufriedener Mitarbeiter ist die Basis für ein gesundes Unternehmen.


„Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“ (aus §4 Arbeitsschutzgesetz)

Gesundheitliche Gefährdungen abzuwehren, steht im Interesse eines jeden Arbeitgebers. Dies ist aber auch eine gesetzliche Pflicht. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5) ist jeder Arbeitgeber aufgefordert, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.


Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter! Wir unterstützen Sie!



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Sie können sich selbst, Ihr Unternehmen telefonisch oder online ganz bequem anmelden. Hierüber können Sie sich und Ihre Mitarbeiter:innen registrieren.

Start/Beginn

Wir sprechen persönlich mit Ihnen Termine ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter  wissen, wie sie direkt loslegen und das Benefit nutzen können.

Passende Fachkräfte für Ihre Themen:
Unser Auswahlverfahren



Ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung unserer Fachkräfte bildet die Grundlage dafür, dass unsere Kund:innen effektiv in Ihrer Entscheidung und Entwicklung unterstützt werden. Ein durchdachtes Auswahlverfahren sichert die hohe Qualität unserer Business Coachings.


1. Prüfung der Qualitätskriterien

Sichtung der Fachkraft Bewerbung/Qualitäten inkl. Berufs­erfahrung und Zertifizierung gemäß unseren Qualitätskriterien.


2. Telefonisches Erstgespräch

Telefonischen Kontakt zu der Fachkraft nehmen wir bei offenen Fragen zum Coach Profil auf.

3. Interview

Wir führen ein zweites Gespräch zur Berufserfahrung und Qualifizierung durch.


4. Referenzen

Die Fachkräfte berichten uns von vorherigen Prozessen und nennen uns Referenzen von früheren Kund:innen. Selbstverständlich geht es dabei nicht um die Inhalte sondern ausschließlich um den Tätigkeits-Prozess.


 Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich Zuschüsse für die betriebliche Gesundheitsförderung erhalten?

    Eine Gesundheitsförderung nach § 20 wird von den Krankenkassen bezuschusst.

  • Bietet THL-Consulting eine Betriebliche Gesundheitsförderung an, die von den Krankenkassen bezuschußt wird?

    THL-Consulting vermittelt Unternehmen auch Kurse nach § 20, die von den Krankenkassen bezuschußt werden. Ist ein solcher Kurs gewünscht, wird Sie unser Team im Vorfeld darüber beraten. 

  • Wie lange dauert eine betriebliche Gesundheitsförderung?

    Das kommt immer auf den Kurs und auf den Wunsch des Kunden an. Freie Kurse können flexibel über eine Laufzeit gebucht und verlängert werden. Voraussetzung ist immer die Verfügbarkeit des Fachpersonals zum gewünschten Zeitpunkt. 

  • Wo werden die Kurse/Maßnahmen durchgeführt?

    Kurse werden in der Relgel in den Räumlichkeiten unserer Kooperationspartner angeboten.  

    Unter bestimmten Voraussetzungen können einige Kurse auch direkt beim Kunden vor Ort im Unternehmen stattfinden.

    Kurse, die von den Krankenkassen bezuschußt werden, können i.d.R. vor Ort im Unternehmen stattfinden. 

  • Wann erhalte ich eine Rechnung und welches Zahlungsziel habe ich?

    Ihre Rechnung erhalten Sie nach der Auftragserteilung. Das Zahlungsziel, welches wir Ihnen einräumen, entnehmen Sie bitte der Rechnung. 

    Die Rechnungssumme ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn des Kurs/Coachings an THL-Consulting zu überweisen. Anderenfalls kann der Kurs/das Coaching nicht stattfinden.

  • Von wem erhalte ich die Rechnung wenn es sich um einen Zuschußfähigen Kurs durch die Krankenkassen handelt?

    THL-Consulting stellt die Leistungen dem Kunden in Rechnung, der diese innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen hat. 

    Zuschüssen von der Krankenkasse sind direkt mit den Kassen abzurechnen. 

Sie haben Fragen zu unseren Seminaren/Tagungen?

Wir beraten Sie ausführlich über unsere Dienstleistung!


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