Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung


Zeit zur

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz 


Entdecken Sie psychische Belastungen am Arbeitsplatz 

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung


Unternehmen sind gemäß Arbeitsschutzgesetz § 5 dazu verpflichtet, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen.


Durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erfüllen Sie als Arbeitgeber nicht nur die Anforderungen des Gesetzes, sondern können mit Hilfe unseres Teams, psychische Belastungen bei Ihren Mitarbeitenden frühzeitig erkennen.


„Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“ (Auszug §4 Arbeitsschutzgesetz)



Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz


„Optimal beraten, Problem gelöst!"


Professioneller Service. - Jeden Tag!

1. Erstgespräch

  • Beratung zu Fördermöglichkeiten
  • Beratung zu Umsetzung und Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
  • Bedarf/Abteilung sowie Arbeits- und Tätigkeitsbereich festlegen

 

2. Gefährdung ermitteln

  • Umfrage erstellen
  • Mitarbeiter informieren
  • Befragung durchführen

 

3. Gefährdungen beurteilen

  • Mitarbeiterbefragung auswerten
  • Ergebnisse vorstellen
  • Bedarf feststellen

 

4. Lösungsworkshops

  • Analyse durch unsere Experten
  • Erarbeitungen von Maßnahmen nach Bedarf

 

5. Durchführung der Maßnahmen

  • Durchführung mit und ohne Begleitung unserer Experten

 

6. Überprüfung der Wirksamkeit

  • erneute Mitarbeiterbefragung
  • Ergebnisanlyse mit Team-/Abteilungsleitern

 

7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

  • fortlaufende Dokumentation


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