Unternehmen sind gemäß Arbeitsschutzgesetz § 5 dazu verpflichtet, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen.
Durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erfüllen Sie als Arbeitgeber nicht nur die Anforderungen des Gesetzes, sondern können mit Hilfe unseres Teams, psychische Belastungen bei Ihren Mitarbeitenden frühzeitig erkennen.
„Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“ (Auszug §4 Arbeitsschutzgesetz)
„Optimal beraten, Problem gelöst!"
Professioneller Service. - Jeden Tag!
1. Erstgespräch
2. Gefährdung ermitteln
3. Gefährdungen beurteilen
4. Lösungsworkshops
5. Durchführung der Maßnahmen
6. Überprüfung der Wirksamkeit
7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung