Der Bundesrat hat am 14. November in einer Sondersitzung die Dezember-Soforthilfen für Gas- und Wärmekunden gebilligt, die der Bundestag am 10. November beschlossen hatte. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.
Der Bundesrat billigte das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – das an das Wirtschaftsplangesetz zum ERP-Sondervermögen angehängt wurde – am 14.11.2022 in einer Sondersitzung. Das Gesetz kann nun nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten und die Abschlagzahlung für Dezember ausgesetzt werden. Der Bundestag hatte der Soforthilfe am 10.11.2022 zugestimmt.
Die Soforthilfe für Letztverbraucher von Erdgas und Fernwärme ist der erste Teil des 65 Milliarden Euro schweren dritten Entlastungspakets, das die Ampel-Spitzen am 3.9.2022 beschlossen haben. Im nächsten Schritt sollen Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Preisbremsen für Strom und Gas folgen und spätestens ab März 2023 greifen. Darauf einigte sich die Bundesregierung am 4.10.2022.
Soforthilfen, Preisbremsen, weniger Umsatzsteuer auf den Gasverbrauch, ein neuer Heizkostenzuschuss beim Wohngeld: Einige der Maßnahmen haben Wirkungen bis weit über den Winter hinaus. Andere sollen kurzfristig greifen. Welche Maßnahmen für den Mietwohnungsmarkt besonders relevant sind, zeigt der Überblick.
Soforthilfe: Entlastung beim Abschlag im Dezember
Von der Soforthilfe im Dezember sollen Haushalte sowie kleine und mittelständische Firmen profitieren, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen. Ihnen wird die Abschlagszahlung für diesen Monat erlassen oder sie werden über die nächste Abrechnung um den Betrag entlastet. Bezuschusst wird auch der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder durch Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die Bundesregierung hatte die Soforthilfe am 2.11.2022 genehmigt. Das Kabinett verabschiedete dafür eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023.
FAQ-Liste "Dezember-Soforthilfe im Gas und Wärmebereich"
Entlastungspaket: Gaspreisbremse wird eingebaut
Am 2. November haben auch Bund und Länder in Berlin getagt. Der Streit über die Finanzierung der geplanten Entlastungsmaßnahmen wurde beigelegt. Unter anderem wurde die Gaspreisbremse beschlossen. Wann sie kommt, ist weiter offen. Die Bundesregierung wollte sie eigentlich zum März 2023 einführen; die Länder sind dafür, dass sie früher greift – die Ampel prüft nun ein Vorziehen eventuell auf Februar 2023.
Weil es Streit mit den Ländern gab, wurde die "Kommission Gas und Wärme" eingesetzt: Die legte am 31.10.2022 ihren Abschlussbericht vor.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen), versprach: Die Regierung werde alle Vorschläge noch im November 2022 ins Kabinett und in den Bundestag bringen.
Strompreisbremse: Basisverbrauch wird günstiger
Die Strompreisbremse wird jedenfalls im Januar 2023 kommen. Darauf haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Kanzleramt geeinigt.
Privathaushalte sollen die Strommenge für den Basisverbrauch zu vergünstigten Preisen erhalten. Finanziert werden soll das Ganze mit Einnahmen durch eine neue Erlösobergrenze für Energieunternehmen. Zudem sollen die beim Strompreis relevanten – voraussichtlich steigenden – Netzentgelte damit bezuschusst werden.
CO2-Umlage wird ausgesetzt
Die am 1.1.2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf 2024 verschoben – ebenso wie die Folgeschritte verschoben werden sollen. Derzeit liegt der CO2-Preis bei 30 Euro pro Tonne.
Der Bundesrat gab am 28.10.2022 grünes Licht dafür, die ursprünglich vorgesehene Ausweitung wegen der hohen Energiepreise zu vertagen. Die Erhöhung von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro kommt damit erst zum 1.1.2024.
Der CO2-Preis soll künftig nach einem "Stufenmodell" zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
Wohngeld: Dauerhafter Heizkostenzuschuss ab 2023
Ein weiterer einmaliger Heizkostenzuschuss soll noch 2022 an Wohngeldempfänger gehen. Er beträgt 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 450 Euro für zwei Personen und für jeden weiteren Bewohner 100 Euro. Studierende und Berufsfachschüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bundesrat hat den enstprechenden Gesetzsesänderungen für die Auszahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses für Empfänger von Wohngeld, BAföG und Ausbildungsbeihilfe am 28. Oktober zugestimmt.
Im Zuge der für Anfang 2023 geplanten Wohngeldreform soll der Zuschuss inklusive einer Klimapauschale zur dauerhaften Komponente des Wohngelds werden.
Der Kreis der Wohngeldberechtigten wird auf zwei Millionen erweitert. Zum Vergleich: Ende 2020 bezogen nach jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes 618.200 Haushalte Wohngeld.
Mieter: Mehr Schutz bei Nebenkosten
Mieter sollen gegebenenfalls vor einer Überforderung durch steigende Nebenkostenvorauszahlungen geschützt werden. Strom- und Gassperren sollen vermieden werden.
Die SPD-Fraktion hatte Ende August ein Papier lanciert, in dem ein sechsmonatiger Kündigungsschutz für Mieter und eine Nachjustierung der Gas-Umlage gefordert wird. Das Kündigungsmoratorium ist in dem jüngst von der Ampel-Koalition beschlossenen Maßnahmenpaket nicht enthalten.
Auch die "Kommission Gas und Wärme" empfiehlt im Abschlussbericht einen halbjährigen Kündigungsschutz für Mieter, die ihre Energierechnung nicht begleichen können. Vermieter sollen nach den Vorstellungen der Kommission eine zinslose Liquiditätshilfe erhalten, wenn sie für Zahlungen der Mieter in Vorleistung gehen.