38. Datenschutz und Einverständnis
Der Bewerber/Klient stimmt der Übermittlung und Verarbeitung seiner Daten zu.
Der Bewerber/Klient hat die AGB
und die Datenschutzerklärung
gelesen und akzeptiert beide.
Die Daten werden ausschließlich zur Einrichtung eines internen Kooperationspartner bzw. Klienten Kontos sowie zur Verwaltung von Bewerbungen verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
39. Auszahlungsbedingungen
Der Bewerber/Klient bestätigt, dass er Inhaber des oben genannten Kontos ist und THL-Consulting berechtigt, das vereinbarte Honorar nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung auf dieses Konto zu überweisen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach jeder Veranstaltung.
40. Abrechnungsvereinbarung
40.1- Leistungsumfang:
Die Bearbeitungsgebühr umfasst Beratung, Abstimmung der Vermarktungsstrategie, Erstellung und Veröffentlichung von Vermarktungsunterlagen, Kommunikation mit Interessenten sowie Koordination bis zum Vertragsabschluss.
40.2 - Gebührenstruktur:
Grundpauschale: 0,00 € monatlich Erfolgsprovision: 0 % des Nettohonorars
40.3 - Zahlungsmodalitäten:
Abrechnung nach Projektabschluss oder Vertragsunterzeichnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
40.4 - Sonstige Vereinbarungen:
THL Consulting kalkuliert Verkaufspreise eigenständig unter Berücksichtigung aller relevanten Kosten.
Der Bewerber/Klient verpflichtet sich, keine Aufträge direkt anzunehmen, die er zuvor zur Vermarktung an die Agentur übermittelt hat. In solchen Fällen ist der Bewerber/Klient verpflichtet, den Auftraggeber an die Agentur zu verweisen.
41. Selbstständigkeit und technische Verantwortung
Der Bewerber/Klient ist für alle erforderlichen Versicherungen und Absicherungen selbst verantwortlich.
Für Online Veranstaltungen ist eine geeignete technische Ausstattung (Computer, Internet, Kamera, Mikrofon, Software) vorhanden und funktionsfähig.
42. Steuerliche Verpflichtung
Der Bewerber/Klient verpflichte sich, die erhaltene Vergütung gemäß den geltenden steuerlichen Bestimmungen selbst zu versteuern.
43. Wettbewerbs- und Kündigungsvereinbarung
Dem Bewerber/Klienten ist bekannt, dass er während der Zusammenarbeit mit der Agentur sowie nach deren Beendigung nicht berechtigt ist, eigenständig Kunden der Agentur zu akquirieren, zu beraten oder Aufträge von diesen anzunehmen.
Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien jeweils zum Ende des nächsten Monats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
45. Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Unterlagen und Fotos
Der Bewerber/Klient erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur THL-Consulting die von ihm eingereichten Profilfotos, sonstige Fotos (z. B. von Seminaren) sowie Unterlagen wie Qualifikationsnachweise zusammen mit seinem Vor- und Zunamen sowie seinem Berufstitel auf allen gängigen Vermarktungsplattformen sowie auf der Internetseite der Agentur veröffentlichen darf.
Dieses Einverständnis kann der Bewerber/Klient jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf bedarf der Schriftform und ist per E-Mail an info@thlconsulting.de zu richten.
Ferner bestätigt der Bewerber/Klient, dass er von allen eingereichten Unterlagen der rechtliche Eigentümer ist und berechtigt ist, diese zu veröffentlichen. Der Bewerber/Klient versichert zudem, dass ihm für alle auf den eingereichten Fotos erkennbaren Personen eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt.
46. Verschwiegenheitsklausel
Dem Bewerber bzw. Klienten ist es untersagt, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie nach deren Beendigung, vertrauliche Informationen, interne Vorgänge, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, personenbezogene Daten oder sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Form zu verwerten.
Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus. Eine Weitergabe ist nur zulässig, sofern eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht oder eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Unternehmens vorliegt.
Verstöße gegen diese Verschwiegenheitsklausel können rechtliche Schritte und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
47. Haftung
THL-Consulting haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
48 Rechte an Arbeitsergebnissen
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Konzepte, Strategien, Texte, Designs, Musik und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von THL-Consulting. Nach Zahlung gehen die Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang auf den Bewerber/Klienten über.
49.Zusammenarbeitsbedingungen für Bewerber und Fachkräfte bei THL-Consulting
THL-Consulting behält sich das Recht vor, eingehende Bewerbungen von Fachkräften für eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Wird eine Bewerbung von THL-Consulting angenommen, erfolgt die Annahme schriftlich – auch per E-Mail. Mit dieser Annahme beginnt eine unbefristete Zusammenarbeit, die von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende des übernächsten Monats beendet werden kann.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Während der laufenden Zusammenarbeit übermittelt der Bewerber bzw. Klient seine Aufträge schriftlich oder online über das entsprechende Formular auf der Internetseite www.thlconsulting.de.
Der Bewerber/Klient verpflichtet sich:
1. THL-Consulting alle für die Zusammenarbeit relevanten Informationen, Unterlagen und Zugänge bereitzustellen
2. Entscheidungen zeitnah zu treffen und vereinbarte Maßnahmen aktiv zu unterstützen
3. THL-Consulting als offiziellen Management- und Vermarktungspartner zu benennen, sofern dies im Rahmen der Zusammenarbeit erforderlich ist
4. Vereinbarte Vergütungen fristgerecht zu leisten
50 Schlussbestimmungen
50.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
50.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
50.3 Gerichtsstand ist der Sitz von THL-Consulting, sofern gesetzlich zulässig.
50.4 Diese Vereinbarung begründet kein Arbeits-, Dienst- oder sonstiges Vertragsverhältnis zwischen dem Bewerber/Klienten und der Agentur.
50.5 Es gilt deutsches Recht.