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Kooperations-vereinbarung/Antrag

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AGB – THL‑Consulting / Bestätigung durch Klienten

  • Folgende/r Bewerber/in bestätigt hier die AGB und Datenschutzerklärung für eine Kooperation mit THL-Consulting.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen THL‑Consulting und Klienten

1. Leistungen der Agentur

THL‑Consulting berät, betreut, vermarktet und managt Klienten sowie deren Dienstleistungen.

Der Klient wird als Teammitglied im Spezialisten‑Pool geführt.

Die Vermarktung erfolgt über Social Media, Internetplattformen und weitere Marketingkanäle.

Dienstleistungen (Seminare, Coachings, Workshops, Vorträge u. a.) werden auf der THL‑Consulting‑Buchungsplattform veröffentlicht.

Die Agentur übernimmt administrative Aufgaben wie:

– Koordination von Anfragen, Buchungen und Terminen

– Kommunikation mit Kunden

– Unterstützung bei Marketing‑ und Informationsunterlagen

Zusätzliche Maßnahmen, die Kosten verursachen, werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Klienten durchgeführt.

Ein wirtschaftlicher Erfolg oder eine Zielerreichung in einer bestimmten Zeit wird nicht geschuldet.


2. Beginn, Dauer und rechtliche Einordnung der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit beginnt mit der Einreichung der Vereinbarung bzw. mit dem Eingang des online übermittelten Formulars bei THL‑Consulting.

Die Agentur ist berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der einmaligen Start‑/Bearbeitungsgebühr auszusetzen.


Die Laufzeit der Zusammenarbeit wird auf unbestimmte Zeit vereinbart.

Eine ordentliche Kündigung ist jeweils zum Ende des nächsten Monats möglich. Eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren ist ausgeschlossen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


Zwischen den Parteien entsteht kein Arbeitsverhältnis; beide Seiten bleiben rechtlich eigenständig.

THL‑Consulting tritt im Rahmen dieser Kooperation als Dienstleister und Vermittler auf, nicht als Veranstalter.

Die Agentur handelt im Auftrag ihres Kooperationspartners bzw. Klienten.

Die Vertragsbeziehung entsteht zwischen dem Kooperationspartner/Klienten der Agentur und dem jeweiligen Kunden bzw. Auftraggeber der Agentur.


3. Pflichten des Klienten

Der Klient verpflichtet sich, alle für die Vermarktung und Veröffentlichung seiner Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen vollständig, korrekt und zeitnah der Agentur bereitzustellen.

Mit der Übermittlung bestätigt der Klient, dass er Eigentümer der eingereichten Materialien ist und über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er erteilt der Agentur ausdrücklich die Zustimmung, diese Materialien sachgemäß zu veröffentlichen und im Rahmen der Kooperation zu vermarkten – einschließlich der Nutzung auf Social‑Media‑Plattformen wie LinkedIn, Facebook, X, Instagram sowie weiteren gängigen Online‑Kanälen.


Der Klient ist verpflichtet, Änderungen seiner Leistungen, Preise oder Verfügbarkeiten unverzüglich mitzuteilen, damit die Agentur diese gegenüber Kunden korrekt kommunizieren kann.


Vom Klienten vermittelte bzw. durch die Agentur vermittelte Aufträge sind ordnungsgemäß und zuverlässig auszuführen. Ist der Klient an einem Termin verhindert, hat er der Agentur unverzüglich geeignete Ersatztermine zu nennen, damit diese dem Kunden vorgeschlagen werden können.


4. Bearbeitungsgebühren und weitere Entgelte

Für die Zusammenarbeit erhebt die Agentur eine Bearbeitungsgebühr für die Erstellung, Aufbereitung und Veröffentlichung der vom Klienten eingereichten Leistungen.

Darüber hinaus können weitere Gebühren gemäß der jeweils gültigen Gebühren‑ bzw. Preistabelle der Agentur anfallen.

Diese Gebühren werden dem Klienten transparent ausgewiesen und sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Klienten und der Agentur.


4.1. Bearbeitungsgebühren und weitere Entgelte

Für die Zusammenarbeit erhebt die Agentur eine Bearbeitungsgebühr für die Erstellung, Aufbereitung und Veröffentlichung der vom Klienten eingereichten Leistungen.

Darüber hinaus können weitere Gebühren gemäß der jeweils gültigen Gebühren‑ bzw. Preistabelle der Agentur anfallen. Diese Gebühren umfassen insbesondere die Erstellung von Werbetexten, Fotografieleistungen, Social‑Media‑Werbeanzeigen sowie weitere Marketing‑ und Medienproduktionen.


Alle Gebühren werden dem Klienten transparent ausgewiesen und sind nach Rechnungsstellung innerhalb der jeweils angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren ist ausgeschlossen.


5. Verkaufspreise & Sonderaktionen

Verkaufspreise basieren ausschließlich auf dem vom Klienten angegebenen Nettohonorar.

THL‑Consulting darf im Rahmen der Provision Rabattaktionen ohne Rücksprache durchführen.

Aktionen außerhalb der Provision bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Klienten.


6. Honorar, Provision & Auszahlung

Honorar, Vermittlungsprovision und Auszahlung

Der Klient ist verpflichtet, der Agentur seine Honorare schriftlich mitzuteilen. Dies kann entweder als dauerhaft geltendes Nettohonorar (Dauerhonorar) oder für jede einzelne Leistung gesondert erfolgen. Die mitgeteilten Honorare bilden die verbindliche Grundlage für die Preisgestaltung gegenüber Kunden sowie für die Berechnung der Vermittlungsprovision.


Die Vermittlungsprovision der Agentur beträgt 30 % des vom Klienten angegebenen Nettohonorars. Vom Nettohonorar behält die Agentur die vereinbarte Vermittlungsprovision in Höhe von 30 % ein.


Die Auszahlung des verbleibenden Honorars an den Klienten erfolgt nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung innerhalb von 20 Tagen per Überweisung auf die vom Klienten angegebene Bankverbindung.


Honoraranpassungen durch den Klienten sind der Agentur vor ihrer Anwendung schriftlich mitzuteilen. Anpassungen werden erst berücksichtigt, wenn die Agentur diese schriftlich bestätigt bzw. zur weiteren Vermarktung übernommen hat.


7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind fristgerecht und ohne Abzüge zu begleichen.

Verrechnung mit Provisions‑ oder Honoraransprüchen ist ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug kann eine Mahn‑/Bearbeitungsgebühr von 5 % erhoben werden.


8. Reisekosten und Abrechnung

Reisekosten des Klienten sind nicht im Verkaufs‑ bzw. Buchungspreis enthalten und werden vom Kunden, Auftraggeber oder Buchenden separat getragen.

Der Klient rechnet seine Reisekosten – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – eigenständig und auf eigene Rechnung mit dem jeweiligen Kunden, Auftraggeber oder Buchenden ab.


Für die Berechnung der Reisekosten gilt:


– KFZ‑Reisekosten werden nach der jeweils gültigen gesetzlichen Kilometerpauschale abgerechnet. Maßgeblich ist die kürzeste, übliche Strecke gemäß einem gängigen Online‑Routenplaner.

– Bahnreisen werden auf Grundlage gültiger Reisetickets oder der im Online‑Ticketportal der Deutschen Bahn ermittelten Verbindung berechnet.

– Weitere notwendige Reisekosten, insbesondere Taxi‑Fahrten, öffentliche Verkehrsmittel oder vergleichbare Aufwendungen, werden ebenfalls direkt vom Klienten mit dem Kunden abgerechnet.


Eine Abrechnung dieser Reisekosten durch die Agentur erfolgt nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.


9. Stornierungen, Rücktritt und Verhinderung des Klienten

Es gelten die auf der Buchungsplattform veröffentlichten Storno‑ und Rücktrittsfristen. Diese sind für Kunden, Auftraggeber und Klienten verbindlich.


Bei gesundheitlicher Verhinderung des Kooperationspartners bzw. Klienten ist die Agentur unverzüglich zu informieren. THL‑Consulting bemüht sich in diesem Fall, einen Ersatztermin zu koordinieren. Ist eine Terminverschiebung nicht möglich, wird die Veranstaltung storniert und dem Kunden die bereits gezahlte Buchungsgebühr erstattet.


Aus Terminverschiebungen oder Stornierungen entstehen weder dem Kunden noch dem Klienten Rechtsansprüche gegenüber der Agentur. Dies umfasst insbesondere Schadensersatz‑, Aufwendungs‑ oder Ersatzansprüche jeglicher Art.


Legt der Klient keine ärztliche Bescheinigung über ein Einsatzverbot vor, ist die Agentur berechtigt, alle durch notwendige Maßnahmen entstandenen Kosten an den Klienten weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere Kosten, die durch kurzfristige Stornierungen, Umbuchungen, Kundenkommunikation oder organisatorische Zusatzaufwände entstehen.


Der Klient ist berechtigt, eine geeignete Ersatzkraft zu stellen. Die vorgeschlagene Ersatzkraft darf jedoch nur eingesetzt werden, wenn sowohl die Agentur als auch der Kunde dieser Lösung ausdrücklich zustimmen.


10. Haftung der Agentur und Haftung des Klienten

Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte – insbesondere durch Kooperationspartner bzw. Klienten, deren Mitarbeiter, Lieferanten oder sonstige Beteiligte – verursacht werden. Hierzu zählen Sach‑, Finanz‑ und Personenschäden gleichermaßen.


THL‑Consulting haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder durch Dritte verursachte Ausfälle ist ausgeschlossen. Die Haftung der Agentur ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.


Der Klient führt sämtliche Tätigkeiten sowie erforderliche Reisen auf eigene Gefahr durch. Für Schäden, die der Klient oder dessen Mitarbeiter gegenüber Dritten verursachen, haftet ausschließlich der Klient.


Der Klient bestätigt mit seiner Teilnahme an der Zusammenarbeit, dass er über einen geeigneten und gültigen Versicherungsschutz verfügt, der insbesondere Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden abdeckt.


11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen stehen in der Datenschutzerklärung der Agentur.


12. Verschwiegenheit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlichen Informationen.

Die Pflicht gilt unbegrenzt über die Zusammenarbeit hinaus.


13. Vermarktung, Wettbewerbsverbot und Umgang mit Agenturkunden

Der Kooperationspartner bzw. Klient schließt mit der Agentur keine Exklusiv‑Vermarktungs‑ oder Managementvereinbarung. Er ist daher berechtigt, seine Leistungen weiterhin eigenständig und über andere Vermarktungswege anzubieten und zu vermarkten.


Während der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach deren Beendigung ist es dem Klienten jedoch untersagt, Agenturkunden zu akquirieren oder zu bedienen, zu denen er durch die Agentur vermittelt wurde.

Anfragen solcher Agenturkunden sind unverzüglich an die Agentur zu verweisen.


Sollte die Verweisung an die Agentur im Einzelfall dazu führen können, dass ein möglicher Kundenabschluss oder eine Buchung – etwa aufgrund eines höheren Verkaufspreises – gefährdet wäre, ist der Dialog zwischen Klient und Agentur so zu führen, dass eine für alle Beteiligten angemessene und wirtschaftlich sinnvolle Lösung herbeigeführt wird.


14. Schlussbestimmungen

Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Wesel.

ANGABEN ZUR KOSTENABRECHNUNG MIT THL-CONSULTING-KUNDEN


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